Ratgeber · Paketmails & Phishing
Hermes-Mail, Link und Anhang prüfen
Hermes-Paketankündigung per E-Mail: Fake oder echt?
Eine Hermes-Paketankündigung per E-Mail kann echt sein, wenn ein Versender deine Adresse für eine konkrete Sendung hinterlegt hat. Klicke trotzdem keinen unerwarteten Link und öffne keinen verdächtigen Anhang. Prüfe Absender, Sendungsnummer und Status unabhängig in der selbst aufgerufenen Hermes-Sendungsverfolgung oder beim Shop. Eine Nachforderung, zusätzliche Empfängerkosten oder eine Dateneingabe über eine fremde Seite sind deutliche Warnsignale, aber eine erwartete Lieferung allein beweist weder Echtheit noch Betrug.
Sendung außerhalb der E-Mail prüfen
Öffne die bekannte Hermes-Website oder App selbst und vergleiche dort die Sendungsnummer. Bei einer Bestellung kannst du zusätzlich im Kundenkonto des Shops prüfen, welcher Paketdienst und welcher Status hinterlegt sind.
- Einmalige Paketankündigungen sind möglich, wenn der Versender deine E-Mail-Adresse übermittelt hat.
- Hermes warnt vor gefälschten Versandbestätigungen, Zahlungsaufforderungen, Links und Anhängen.
- Ein erwartetes Paket macht die E-Mail nicht echt; Status und Nummer müssen unabhängig passen.
- Link und Anhang sind getrennte Risiken: Entscheidend sind Dateneingabe, Dateityp und ausgeführte Aktionen.
für kopierten Text oder geschwärzten Screenshot · keinen verdächtigen Anhang hochladen · keine technische Malwareanalyse

Entscheidungsbaum
Nur erhalten, geklickt, Daten eingegeben oder Anhang geöffnet?
Wähle nach deiner tatsächlichen Handlung. Posteingang, Linkklick und ausgeführte Datei sind verschiedene Risiken; bei mehreren Punkten gilt die höchste Stufe.
- Stufe 1 – Mail nur erhalten: Klicke und antworte nicht. Prüfe Sendungsnummer, Absenderdomain und Bestellung unabhängig. Sichere nötige Belege vor dem Melden oder Löschen.
- Stufe 2 – Link geöffnet, nichts eingegeben: Schließe die Seite, erteile keine Berechtigung und prüfe Downloads. Aktualisiere Browser und Gerät. Das Öffnen ist weniger weitreichend als eine Datenfreigabe, aber keine Sicherheitsgarantie.
- Stufe 3 – Daten oder Passwort eingegeben: Notiere die Angaben. Ändere das Passwort beim echten Dienst und überall, wo es wiederverwendet wurde; aktiviere Zwei-Faktor-Schutz und erwarte personalisierte Folgekontakte.
- Stufe 4 – Karten- oder Bankdaten eingegeben: Kontaktiere Bank oder Kartenanbieter sofort offiziell. Prüfe Sperrung oder Ersatz, kontrolliere Umsätze und bestätige keine fremde Freigabe.
- Stufe 5 – Anhang geöffnet: Unterscheide Speichern, Öffnen und Ausführen. Nach PDF, Bild oder bloßem Entpacken prüfe Downloads und Auffälligkeiten und führe keine enthaltene Datei aus; nach aktivierten Office-Makros, ausgeführten Inhalten aus einem Archiv oder einem gestarteten Skript beziehungsweise Programm trenne das Gerät möglichst vom Netz und hole IT-Hilfe. KaufWächter untersucht keine Schadsoftware.
Mail-Intent klar abgrenzen
Eine echte Paketankündigung erkennen, ohne der E-Mail zu vertrauen
Hermes bestätigt einmalige Paketankündigungen, wenn der Auftraggeber deine E-Mail-Adresse zur Sendung angegeben hat. Eine legitime Mail ist also ohne Newsletter-Abo möglich, muss aber zu Bestellung und unabhängig geprüftem Status passen.
Öffne das Händlerkonto über die bekannte Adresse und vergleiche Paketdienst sowie Sendungsnummer mit der selbst aufgerufenen Hermes-Verfolgung. Übernimm keinen Mail-Button. Bei Widersprüchen frage Händler oder Hermes offiziell.
Hermes erklärt, keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail und keine zusätzlichen Hermes-Versandkosten an Empfänger zu senden. Das betrifft Hermes-Kosten, nicht pauschal jede Zoll- oder Händlerforderung; prüfe diese bei der tatsächlich zuständigen Stelle.
Warnsignale
Warnsignale in einer angeblichen Hermes-Paketankündigung
Ein einzelner Schreibfehler entscheidet selten. Aussagekräftiger ist die Kombination aus unpassender Sendung, tatsächlicher Absenderadresse, fremdem Linkziel, Datentiefe und der geforderten Handlung.
Unerwartete Nachforderung oder Versandgebühr
Die Mail verlangt Geld für Freigabe, Lagerung, Adresse oder Zustellung. Hermes verneint E-Mail-Zahlungsaufforderungen und zusätzliche Hermes-Versandkosten an Empfänger.
Linkziel passt nicht zu Hermes
Ein Hermes-Button führt auf eine fremde, verkürzte oder vertippte Domain. Entscheidend ist die Zieladresse, nicht Logo oder Buttontext.
Anhang soll Versanddetails enthalten
Rechnung oder Zustellbestätigung kommt als Office-Datei, Archiv oder Programm. Unerwartete Anhänge können laut Polizeilicher Kriminalprävention Schadcode enthalten.
Makros, Bearbeitung oder Installation verlangt
Das Dokument zeigt Inhalt angeblich erst nach Aktivierung von Makros, Bearbeitung, Schutzaufhebung oder Installation. Diese Zusatzhandlung gehört nicht zum bloßen Lesen eines Paketstatus.
Sendungsnummer fehlt oder widerspricht der Bestellung
Die Nummer ist generisch, lässt sich offiziell nicht nachvollziehen oder gehört laut Shop zu einem anderen Paketdienst. Ein erwartetes Paket darf diese Abweichung nicht überdecken.
Absendername verdeckt eine fremde Adresse
Im Postfach steht Hermes, doch Absender- oder Antwortadresse gehört zu einer anderen Domain. Manipulierbare Absenderanzeigen sind kein Beweis.
Mehr Daten als für die Statusprüfung nötig
Die Zielseite fordert Banklogin, vollständige Kartendaten, Ausweis, Passwort oder Freigabecode. Prüfe, warum diese Angaben für eine bloße Paketankündigung nötig sein sollten, und brich ab.
Zeitdruck und drastische Folgen
Das Paket werde noch heute vernichtet, kostenpflichtig zurückgesendet oder dauerhaft gesperrt. Die kurze Frist soll die unabhängige Prüfung bei Händler und Hermes verhindern.
Was jetzt tun?
Sicher reagieren – passend zu Link, Daten und Anhang
- Nur erhalten: Nicht antworten, nichts nachladen und Links sowie Anhänge unangetastet lassen; Sendung bei Händler und Hermes prüfen.
- Nach Linkklick: Seite schließen, Downloads und Browserberechtigungen prüfen, Systeme aktualisieren und eingegebene Daten notieren.
- Nach Passwortangabe: Passwort beim echten Anbieter und überall bei Wiederverwendung ändern, Zwei-Faktor-Schutz aktivieren und verfügbare Sitzungen prüfen.
- Nach Zahlungsdaten: Bank oder Kartenanbieter offiziell informieren, fremde Freigaben ablehnen und Kontobewegungen kontrollieren. Konkrete Sperrschritte bestimmt das Institut.
- Nach Makro, Programm oder auffälligem Gerät: Netzwerk trennen, Gerät nicht für Banking oder Passwortwechsel nutzen und IT-Hilfe beziehungsweise aktuelle BSI-Hinweise heranziehen.
- Mail nach aktueller Hermes-Anleitung melden. Hermes nennt derzeit info-paket@myhermes.de; prüfe den zeitabhängigen Kontakt vor dem Versand erneut.
Was nicht tun?
Diese Reaktionen solltest du vermeiden
- Auf die Mail antworten, um Absender, Paket oder Forderung über denselben ungeprüften Kanal bestätigen zu lassen.
- Die Nachforderung zahlen oder Kartendaten eingeben, nur weil der Betrag klein und eine echte Lieferung unterwegs ist.
- Einen verdächtigen Anhang erneut öffnen, weiterleiten oder bei KaufWächter hochladen. Technische Analyse gehört in professionelle, isolierte Hände.
- Makros, Bearbeitung, Installationen, Browserbenachrichtigungen oder Fernzugriff aktivieren, um angeblich Versanddetails sichtbar zu machen.
- Das Gerät nach einer ausgeführten Datei als sicher bezeichnen; fehlende sichtbare Symptome schließen Schadsoftware nicht aus.
- Eine Rückerstattung oder erfolgreiche Schadensbegrenzung voraussetzen. Zahlungsinstitut, Plattform und zuständige Stellen bewerten jeden Fall anhand der konkreten Vorgänge.
Du möchtest den Text der Hermes-Mail einordnen?
Kopiere Betreff und Nachrichtentext oder nutze einen geschwärzten Screenshot. KaufWächter prüft sichtbare Warnsignale wie Nachforderung, Zeitdruck, Linktext und Datenerhebung. Lade keinen Anhang hoch, öffne ihn nicht für den Check und erwarte keine Malwareanalyse oder verbindliche Echtheitsbestätigung.
Sofort handeln
Was du jetzt sofort tun solltest
Ruhig bleiben, aber nicht warten: Diese Schritte helfen dir, den Schaden zu begrenzen und den Fall später nachvollziehbar zu machen.
- 1
E-Mail nicht beantworten; Link und Anhang nicht erneut öffnen.
- 2
Bestellung im selbst aufgerufenen Händlerkonto und Sendungsnummer auf der offiziellen Hermes-Seite vergleichen.
- 3
Vollständige Absender- und Antwortadresse, Betreff, Zeitpunkt, Linkziel und sichtbare Anhänge dokumentieren, ohne sie auszuführen.
- 4
Nach Dateneingabe betroffene Passwörter ändern und Konten sowie Zwei-Faktor-Schutz kontrollieren.
- 5
Nach Zahlungsdaten Bank oder Kartenanbieter sofort offiziell kontaktieren und Umsätze beziehungsweise Freigaben prüfen.
- 6
Nach aktiviertem Makro oder ausgeführter Datei Gerät möglichst vom Netz trennen und qualifizierte IT-Hilfe hinzuziehen.
- 7
Verdächtige Mail über den aktuell veröffentlichten Hermes-Meldeweg weitergeben und bei finanziellem Schaden Belege für eine mögliche Anzeige sichern.
Typischer Ablauf
Wie aus einer Paketankündigung eine Daten- oder Dateifalle wird
Die E-Mail behauptet eine angekündigte Sendung, nötige Bestätigung oder kleine Restzahlung. Logos und plausible Nummern wirken besonders glaubwürdig, wenn du wirklich bestellt hast.
Ein Link führt zur nachgebauten Status- oder Zahlungsseite und fragt Kontakt-, Login- oder Kartendaten ab. Ein Anhang soll Rechnung oder Etikett enthalten und verlangt vielleicht Makros oder Installation. Darum gelten getrennte Reaktionen für Dateneingabe und ausgeführte Dateien.
Kontrolliere außerhalb der Mail: Händlerkonto und selbst aufgerufene Hermes-Verfolgung liefern den unabhängigen Status. Eine echte Ankündigung ist möglich; plausibel wird die konkrete Mail erst bei passendem Versandbezug, Nummer, Domain und Handlung.
Belege sichern
Welche Informationen du dokumentieren solltest
- vollständige Absender- und Antwortadresse, Betreff, Empfangszeit und sichtbarer Nachrichtentext
- tatsächliches Linkziel als Text oder Screenshot, ohne die Seite erneut aufzurufen
- Dateiname, Dateiendung und die genaue Handlung am Anhang: nur gespeichert, geöffnet, Makro aktiviert oder Datei ausgeführt
- unabhängig geprüfte Sendungsnummer, zugehörige Bestellung und abweichende Angaben in Shop oder Hermes-Tracking
- eingegebene Daten, bestätigte Freigaben, Zahlungen sowie Zeitpunkte der Meldung an Bank, Händler, Hermes oder Polizei
Bewahre die Originalmail auf, aber verbreite keine gefährliche Datei. Schwärze in Screenshots Namen, Anschrift, Sendungsnummer, Karten- und Kontaktdaten. Nach Ausführung ist professionelle Untersuchung sinnvoller als erneutes Öffnen.
Sichere Produktgrenze
Nur Nachrichtentext prüfen – keinen Anhang hochladen
KaufWächter ordnet Text und Handlung ein, öffnet aber kein Hermes-Konto, verfolgt nichts live und untersucht keine Datei. Nutze Text oder geschwärzten Screenshot ohne Passwörter, Karten- oder Personendaten.
Quellen
Offizielle Informationen und Hilfestellen
Die Hinweise auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden öffentlich zugänglichen Fach- und Primärquellen. Öffne externe Stellen immer über ihre offizielle Adresse.
- Sicherheitshinweise zu gefälschten Hermes-Nachrichten
Hermes Germany
Warnt vor gefälschten Versandbestätigungen, Links, Anhängen und Nachforderungen; nennt den aktuellen Meldeweg und Hermes-Aussagen zu zusätzlichen Empfängerkosten.
- Paketankündigungen und Benachrichtigungen
Hermes Hilfe
Bestätigt, dass eine einmalige Paketankündigung möglich ist, wenn der Versender die E-Mail-Adresse des Empfängers übermittelt hat.
- E-Mail und Anhänge sicher behandeln
Polizeiliche Kriminalprävention
Weist auf manipulierbare Absenderangaben und Schadsoftware in unerwarteten Rechnungen beziehungsweise Anhängen hin.
- Cyber-Sicherheitsempfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Aktuelle staatliche Orientierung zu Updates, Kontoschutz und sicherem Verhalten bei Cybervorfällen; konkrete Maßnahmen sind fallabhängig.
Häufige Fragen
FAQ
- Verschickt Hermes echte Paketankündigungen per E-Mail?
- Ja, das ist möglich. Hermes erklärt, dass eine einmalige Benachrichtigung versendet werden kann, wenn der Auftraggeber deine E-Mail-Adresse für die Sendung angegeben hat. Prüfe Nummer und Status trotzdem unabhängig bei Händler und Hermes.
- Ist eine Hermes-Mail echt, wenn ich gerade ein Paket erwarte?
- Nicht automatisch. Eine reale Bestellung macht die Geschichte plausibel, bestätigt aber weder Absender noch Link. Vergleiche Paketdienst, Sendungsnummer und Status im selbst geöffneten Händlerkonto und auf der offiziellen Hermes-Seite.
- Fordert Hermes per E-Mail eine kleine Nachzahlung?
- Hermes schreibt auf seiner Sicherheitsseite, keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail zu versenden und keine zusätzlichen Hermes-Versandkosten vom Empfänger zu verlangen. Prüfe andere denkbare Forderungen, etwa vom Händler oder einer Behörde, separat bei der tatsächlich zuständigen Stelle.
- Was tun, wenn ich den Link in der Hermes-Mail geöffnet habe?
- Schließe die Seite, gib nichts weiter ein, erteile keine Berechtigung und prüfe Downloads. Aktualisiere Browser und Gerät und kontrolliere die Sendung unabhängig. Wenn du Daten eingegeben hast, folge zusätzlich den passenden Konto- oder Bankschritten.
- Was tun nach Eingabe von Karten- oder Bankdaten?
- Kontaktiere Bank oder Kartenanbieter sofort über App, Karte oder offizielle Website. Teile mit, welche Daten und Freigaben betroffen sind, kontrolliere Umsätze und folge den konkreten Sperr- oder Ersatzanweisungen. Eine Rückholung kann nicht garantiert werden.
- Ich habe einen PDF- oder Bildanhang geöffnet – ist mein Gerät infiziert?
- Das lässt sich aus Dateityp und Öffnen allein nicht sicher feststellen. Öffne die Datei nicht erneut, aktualisiere das Gerät und beobachte Auffälligkeiten. Bei ungewöhnlichem Verhalten, weiteren Downloads oder unbekannter Herkunft hole technische Hilfe.
- Was ist nach einer Office-Datei, einem Archiv oder Programm zu tun?
- Wenn du Makros oder Bearbeitung aktiviert, Inhalte aus einem Archiv ausgeführt oder ein Programm gestartet hast, trenne das Gerät möglichst vom Netz und nutze es nicht für Banking oder Passwortänderungen. Hole qualifizierte IT-Hilfe und orientiere dich an aktuellen BSI-Empfehlungen.
Laut Bundeskriminalamt wurden 2024 in Deutschland 131.391 Cybercrime-Fälle registriert.
Quelle: BKA Bundeslagebild Cybercrime 2024
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Seriöse Orientierung findest du auch bei Verbraucherzentrale, Watchlist Internet und BKA Cybercrime.
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